Wie erhalten Sie ein Persönliches Budget?
Um ein Persönliches Budget zu erhalten, müssen Sie bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einen Antrag auf Persönliche Assistenz oder Mobile Begleitung stellen. Diese Leistungen können auch als Persönliches Budget, d.h. als Direktzahlung finanziert werden.
Vor einer Antragstellung empfiehlt es sich, zu überlegen:
– In welchen Lebensbereichen benötigen Sie aufgrund Ihrer Behinderung Unterstützung?
– Welche Leistung ist besser für Sie geeignet: eine Persönliche Assistenz oder eine Mobile Begleitung?
– Welcher Dienstleister kann die Unterstützungsleistungen für Sie erbringen? Wollen Sie ArbeitgeberIn für Ihre Persönlichen AssistentInnen bzw. Mobilen BegleiterInnen sein?
Sie erhalten von der Abteilung Inklusion, Kinder- und Jugendhilfe beim Land Tirol das Persönliche Budget als Direktzahlung auf Ihr Konto überwiesen und senden der für Sie zuständigen Bezirk-verwaltungs-Behörde den Verwendungsnachweis für das Persönliche Budget, wie Arbeitsverträge, Auflistung von Arbeitsstunden, Rechnungen etc.
Falls Sie sich für das Persönliche Budget interessieren, erhalten Sie weitere Informationen über Antragsstellung und Verwendungsnachweise in der Abteilung Inklusion, Kinder- und Jugendhilfe beim Amt der Tiroler Landesregierung oder bei der für Sie zuständigen Bezirksverwaltungs-Behörde.