Misch-Form-Modell
Sie können die oben genannten Organisationsmodelle kombinieren.
Zum Beispiel das ArbeitgeberInnen-Modell mit dem DienstleisterInnen-Modell oder das ArbeitgeberInnen-Modell mit dem Dienstleistungsscheck-Modell oder das DienstleisterInnen-Modell mit dem Dienstleistungsscheck-Modell.
Zudem können Sie auch einen Teil der Ihnen zugesprochenen persönlichen Assistenz bzw. mobilen Begleitung als Sachleistung beziehen. Hier erhalten die Dienstleistungseinrichtungen die finanziellen Mittel nicht von Ihnen, sondern vom Land Tirol oder vom Sozialministeriumsservice.
Zum Beispiel:
Luca ist 58 Jahre alt und hat Lernschwierigkeiten. Er kauft von einer Dienstleistungseinrichtung Persönliche Assistenz ein. Luca möchte selbst entscheiden, wer ihn in bestimmten Gelegenheiten unterstützt und deshalb Arbeitgeber werden.
Er lässt sich von einer Person beraten, welche bereits Arbeitgeberin von Persönlichen AssistentInnen ist. Die Peer-Beraterin erklärt ihm, worauf er bei den Arbeitsverträgen und bei den Verwendungsnachweisen achten muss und gibt ihm Tipps für arbeitsrechtliche und organisatorische Angelegenheiten, wie Arbeitszeiteinteilung, Krankheitsausfälle, Urlaub, usw. Auch hat die Peer-Beraterin Luca erklärt, was Persönliche Assistenz ist, wie diese funktioniert und wie diese eingesetzt werden kann.
Mit Unterstützung und Beratung durch die Peer-Beraterin kann Luca sich vorstellen, wie das ArbeitgeberInnen-Modell funktioniert und was er dafür alles benötigt. Luca stellt deshalb als Arbeitgeber zwei Persönliche AssistentInnen ein und nutzt jetzt das DienstleisterInnen-Modell in Kombination mit dem ArbeitgeberInnen-Modell.