Persönliches Budget in Tirol
Haben Sie Anspruch auf Persönliche Assistenz, Mobile Begleitung oder Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz aus der Tiroler Behindertenhilfe?
Dann können Sie diese Leistungen nicht mehr nur als Sachleistung, sondern auch als Persönliches Budget in Anspruch nehmen.
Am 1. Juli 2018 ist das Tiroler Teilhabegesetz in Kraft getreten, das die rechtliche Grundlage für ein Persönliches Budget beinhaltet. Das Persönliche Budget ist eine zweckgewidmete Direktzahlung vom Land Tirol, mit welchem Sie Persönliche Assistenz und Mobile Begleitung (oder auch Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz im Rahmen der Leistung Inklusive Arbeit) finanzieren können.
Anstelle der Sachleistung erhalten Sie vom Land Tirol eine Direktzahlung, über die Sie einen Verwendungsnachweis erbringen. Sie können die Persönliche Assistenz bzw. die Mobile Begleitung bei einem Dienstleistungsanbieter auswählen und bezahlen oder Sie suchen selbst Persönliche AssistentInnen bzw. Mobile BegleiterInnen und stellen diese als ArbeitgeberIn an. Dies ermöglicht Ihnen mehr Selbstbestimmung und Flexibilität im Alltag.
Sie entscheiden wer wann für Sie arbeitet. Vor allem zu Beginn müssen Sie jedoch mit einem höheren organisatorischen Aufwand rechnen.
Sie können sich an die Abteilung Inklusion, Kinder- und Jugendhilfe beim Land Tirol wenden oder von Peer-BeraterInnen beraten lassen.
Es gibt vier verschiedene Organisationsmodelle von Persönlichem Budget: